Zugang Zum Feriendorf
Der Zugang zum Feriendorf ist ausschliesslich in voller Übereinstimmung mit unserer Platzordnung.
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Letzte Revision 03.2022
Politik des Centro Vacanze für die Sicherheit
Das von der Natur und vom Grünen umgebene Centro Vacanze & Golf Pra’ delle Torri befindet sich an der venezianischen Küste zwischen Caorle und Duna Verde. Diese Ferienanlage bietet den Gästen die auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösung für einen Aufenthalt auf dem Campingplatz bzw. in Wohneinheiten verschiedener Art, in Hotels und Aparthotels, im Wasserpark mit Pools und Wasserspielen, einen Golfplatz mit 18 Löchern und zahlreiche Dienstleistungen. Um die Umgebung zu schützen und die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, hat die Geschäftsführung des Centro Vacanze & Golf Pra’ delle Torri beschlossen, ein Sicherheitsmanagementsystem nach der Norm OHSAS 18001 anzuwenden.
Das Ziel unserer Betriebspolitik ist das Erreichen folgender Ziele:
• Immer mehr Zustimmung auf dem nationalen und europäischen Tourismusmarkt erhalten.
• Die Strukturen erweitern, wobei man die Dienstleistungen verbessert und immer innovativere Technologien einführt.
• Die Umwelt schonen, indem man Emissionen und Verbräuche reduziert.
• Unsere Angestellten in einem gesunden, sicheren Ambiente schulen, wobei man ihnen geeignete Strukturen und Ausrüstungen zur Verfügung stellt.
• Die technische und operative Effizienz von Strukturen und Anlagen auf höchstem Niveau halten.
• Ziele und Programme für eine ständige Verbesserung festsetzen, wobei man die Bedürfnisse und Rollen von Mitarbeitern und Kunden, die Erwartungen der Gäste und Gemeinschaft, die Gesetzesänderungen, die Entwicklungen der Technologie und des wirtschaftlichen Umfelds berücksichtigt.
Um diese wichtigen Ziele zu erreichen, sorgt die Geschäftsführung dafür, dass die Organisation und deren Mitarbeiter so vorgehen, dass:
• auf betrieblicher und außerbetrieblicher Ebene, auch durch die Verbreitung des vorliegenden Dokuments, eine Qualitätsphilosophie der angebotenen Dienstleistungen, des Umweltschutzes und der Gewährleistung der Sicherheit verbreitet wird, damit diese Aspekte als wesentliche Bestandteile der eigenen Aktivitäten betrachtet werden;
• die beste Technologie eingesetzt wird, um das Personalwesen und die Betriebsleistungen zu optimieren.
• die Führungskräfte hinsichtlich der Aspekte der Sicherheit am Arbeitsplatz aktiv involviert werden.
Das gesamte Personal muss sich im Rahmen der eigenen Tätigkeiten bemühen, um:
• die von der Geschäftsführung zugewiesenen Ziele zu verfolgen, um die Erbringung der Dienstleistung und der Sicherheitsperformances ständig zu verbessern, damit die völlige Zufriedenheit der Gäste gewährleistet werden kann.
• unter Berücksichtigung der Gesetzgebung, der geltenden Ordnungen und der freiwilligen, unterschriebenen Anforderungen, die mit dem Sicherheitsmanagement zusammenhängen, vorzugehen, wobei man sich immer anspruchsvollere Ziele setzen muss, um die ständige Verbesserung der eigenen Leistungen zu erreichen.
• Unfällen und gesundheitlichen Schäden der Arbeiter vorzubeugen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass der Schutz der Integrität der Umwelt, des ursprünglichen Zustands des Gebiets und der menschlichen Gesundheit wesentliche Bestandteile unserer Werte sind.
• den Informationsprozess der Gäste durch die Vermittlung von Begeisterung, Herzlichkeit, Kooperationsgeist und Initiative zu erleichtern.
Caorle (VE), den 16. Juni 2016
Der Vorsitzende
Die Geschäftsführung
Der Direktor
Eine Kopie des vorliegenden Dokuments wird an all den Orten ausgestellt, die von den Arbeitern, den internen Leitern und den Gästen für eine kapillare Verbreitung besucht werden. Die Politik wird außerdem über die Website der Gesellschaft auch außerhalb des Zentrums verbreitet.
ART. 1
ART. 1 • Jeder Feriengast muss sich zwecks behördlicher Einschreibung bei seiner Ankunft mit gültigen Ausweispapieren (wie Personalausweis, Pass) für sich und die Mitglieder seiner Familie, gleich Erwachsene oder Kinder, in der Rezeption einfinden. Im Falle des Fehlens des Originaldokuments gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist der Betreiber nicht berechtigt, den Gast ohne dieses Dokument zu registrieren und den Zugang zum Ferienzentrum zu verbieten. Die registrierten Personen werden dazu gebeten, ein Identifikationsarmband mit RFID-Chip zu tragen, das persönlich, nicht übertragbar und bei Abreise zurückzugeben ist. Damit wird es möglich sein, alle Ein- und Ausgänge des Ferienzentrum, die zur Sicherheit unserer Gäste eingerichtet wurden, zu öffnen. Das Tragen des Armbands ist für die gesamte Dauer des Aufenthalts obligatorisch.
Der Zutritt und der Aufenthalt von nicht autorisierten Personen im Ferienzentrum bedeutet:
– Verletzung der öffentlichen Sicherheitsvorschriften;
– Verstoß gegen den Art. 614 C.P. (Hausfriedensbruch);
– Verstoß gegen den Art. 633 C.P. (Überg riff auf fremdes Eigentum);
– Verstoß gegen den Art. 624 C.P. (Diebstahl von Dienstleistungen);
– Vetragsbetrug.
Unsere Mitarbeiter (erkennbar an ihrer Uniform) überwachen ständig, ob alle Gäste das Identifikationsarmband tragen, und sind berechtigt, die Identität derjenigen anzuhalten und zu überprüfen, die es nicht tragen, und im Falle einer nicht ordnungsgemäß registrierten Person wie folgt vorzugehen:
• Jeder, der ohne Registrierung oder ohne gültige tägliche Einreisegenehmigung im Holiday Center als Strafe gefunden wird, muss einen Betrag in Höhe von 25,00 Euro zuzüglich des täglichen Besuchertarifs (über 3 Stunden) in bezahlen Während des Zeitraums in Kraft, wird es den Behörden gemeldet und mit einem Einreiseverbot für zukünftige Aufenthalte in der Einrichtung aus dem Ferienzentrum entfernt.
• Bei der Einführung nicht registrierter oder geheimer Personen muss der Gast als Strafe einen Betrag in Höhe von 25,00 Euro zuzüglich des Aufenthaltspreises für den Zeitraum zahlen (Camping, Hotel und Aparthotel: Tagessatz der Person) ; Dorf: Preis pro hinzugefügter Person) für jede Person für einen Mindestaufenthalt von 8 (acht) Tagen, unbeschadet des unbestreitbaren Rechts der Leitung des Ferienzentrums, den Vertrag mit sofortiger Ausweisung des Gastes und seines Kerns sofort zu kündigen.
ART. 2
ART. 2 • Der Zutritt zum Urlaubspark ist Gästen und Besuchern nur mit einem RFId-Armband gestattet, mit dem die Drehkreuze an den diversen Eingängen aktiviert werden können. Die darauf registrierten Informationen (Eintrittszeiten, An- oder Abwesenheit des Gasts im Urlaubspark) werden ausschließlich zu Organisations- und Sicherheitszwecken genutzt. Diese Daten werden von internem Personal verarbeitet, nur an autorisierte Personen weitergeleitet, nicht weiterverbreitet und zeitgleich mit dem Ende des Aufenthalts gelöscht. In Bezug auf die übermittelten Daten können Sie Ihre Rechte gemäß Art. 7 geltend machen, indem Sie einen entsprechenden schriftlichen Antrag an den Rechtsinhaber der Datenverarbeitung richten: Centro Vacanze Pra’ delle Torri S.r.l. mit Sitz in Viale Altanea, 201 – Loc.tà Pra’ Delle Torri, oder per E-Mail an privacy@pradelletorri.it .
ART. 3
ART. 3 • Der Mindestaufenthalt und Anreisetag sind saisonbedingt und variieren nach Wohneinheit, detaillierte Informationen sehen Sie in der Preisliste.
ART. 4
ART. 4 • Fahrzeugen ist die Zufuhr nur mit Magnetkarte gestattet in Kombination mit dem Kennzeichen. Der Feriengast ist verpflichtet, die Genauigkeit der Eintragungen zu überprüfen und der Direktion eventuelle Unstimmigkeiten mitzuteilen. Änderungen wie Stand-platzwechsel und die An- und Abreise von Personen sind ebenfalls im voraus bekannt zu geben. Die Direktion hat das Recht, die Zufahrt zum Ferienzentrum zu verbieten oder Fahrzeuge aus dem Ferienzentrum zu entfernen, wenn diese nicht vorschriftsmäßig registriert wurden, wobei dem Feriengast der Aufwand einer eventuellen kostenpflichtigen Entfernung in Rechnung gestellt werden kann. Der Feriengast mit “Pauschalangebot” haftet für die genaue Angabe seiner Familienmitglieder, diese können nicht gegen andere Personen ausgetauscht werden. Jeder Feriengast, der nicht registrierten Personen den Aufenthalt ermög-licht, hat als Vertragsstrafe einen Betrag in Höhe des saisonmäßigen Aufenthalts für die Dauer von mindestens 8 (acht) Tagen pro Person zu entrichten. Außerdem hat die Direktion das unanfechtbare Recht, den Vertrag unverzüglich aufzulösen und den Feriengast und seine Familie aus dem Ferienzentrum auszuschließen.
ART. 5
ART. 5 • Die Einfahrt mit dem Auto ist über ANPR-Kontrollsysteme möglich, die das Autokennzeichen einlesen. Die registrierten Informationen (Einfahrtszeiten, An- oder Abwesenheit des Fahrzeugs im Urlaubspark) werden ausschließlich zu Organisations- und Sicherheitszwecken genutzt.
Diese Daten werden von internem Personal verarbeitet, nur an autorisierte Personen weitergeleitet, nicht weiterverbreitet und zeitgleich mit dem Ende des Aufenthalts gelöscht. In Bezug auf die übermittelten Daten können Sie Ihre Rechte gemäß Art. 7 geltend machen, indem Sie einen entsprechenden schriftlichen Antrag an den Rechtsinhaber der Datenverarbeitung richten: Centro Vacanze Pra’ delle Torri S.r.l. mit Sitz in Viale Altanea, 201 – Loc.tà Pra’ Delle Torri, oder per E-Mail an privacy@pradelletorri.it
ART. 6
ART. 6 • Der Feriengast ist darüber informiert, dass pro Standplatz nur ein Wohnwagen bzw. Ein Wohnmobil oder ein Zelt plus dazugehörigem Fahrzeug (Auto oder Motorrad) aufgestellt werden darf. Die Standplätze unterteilen sich in Pinienbereich, Standard- oder Maxiplätze. Für Pinien- und Standardplätze sind max. fünf Personen, für die zweiten max. sechs Personen erlaubt. In beiden Fällen kann eventuell ein kleines “Zusatzzelt” (Hauszelt, Iglu, etc.) aufgestellt werden. In der Pineta wird für jedes aufgestellte Zelt der Tarif eines Pinien-Standplatzes verrechnet. Im Fall einer Reservierung bringt eine Anfrage den Stellplatz zu ändern (von reservierten Sektor auf einen nicht reservierbaren Sektor) automatisch den Verlust der Anzahlung mit sich.
ART. 7
ART. 7 • Der Standplatz kann vom Feriengast laut Angaben des Personals ausgewählt werden. Die Standplätze auf Vorbestellung können nur nach vorheriger Genehmigung durch die Direktion belegt werden. Der Tausch von Standplätzen ist nur mit Zustimmung der Direktion möglich. Die gesamte Ausrüstung sowie die Fahrzeuge müssen ordnungsgemäß innerhalb der Grenzen des Standplatzes und auf den nummerierten Parkplätzen des Feriendorfes abgestellt werden. Es ist strengstens verboten, Fahrzeuge auf den Durchfahrtsstraßen zu parken oder auch nur kurzfristig auf anderen freien Standplätzen abzustellen. In diesem Fall wird die Gebühr des Standplatzes in Rechnung gestellt. Im Fall einer Reservierung bringt eine Anfrage den Stellplatz zu ändern (von reservierten Sektor auf einen nicht reservierbaren Sektor) automatisch den Verlust der Anzahlung mit sich.
ART. 8
ART. 8 • Village: Die Einheit wird bei Ankunft ab 18 Uhr verfügbar sein und muss bei Abreise innerhalb 10 Uhr geräumt werden.
Hotel: Zimmer und Aparthotels stehen am Anreisetag ab 16 Uhr zur Verfügung und müssen bei der Abreise bis 10.00 Uhr geräumt werden.
Camping: Der Stellplatz wird bei Ankunft ab 15 Uhr verfügbar sein und muss bei Abreise innerhalb 12 Uhr geräumt werden.
Sollte die Abreise nicht innerhalb der festgesetzten Tageszeit erfolgen, muss der Feriengast auch den Aufenthalt für den Abreisetag bezahlen. Eine Ausnahme besteht nur bei vorheriger Genehmigung durch die Direktion. Alle abreisenden Gäste müssen das Ferienzentrum bis 12.00Uhr verlassen, sonst wird für jeden Gast die Rate für einen “Tagesbesucher” verrechnet.
ART. 9
ART. 9 • Die Direktion behält sich das Recht vor, Besuchern und Tagesgästen,die sich mit gültigen Ausweispapieren (wie Personalausweis,Pass oder Führerschein), beim Anmeldungsbuero präsentieren einen kostenlosen Zutritt für kurze Zeit zu gestatten, der jedoch nicht für die Pollanlage gilt. Dieses Entgegenkommen wird jedoch auf die organisatorischen Erfordernisse des Ferienzentrums abgestimmt. Bei einer Verlängerung des Besuchs ist der Tarif des “Tagesbesuchers” laut Preisliste zu bezahlen. Der Feriengast des Ferienzentrums muss die Besuchsgenehmigung seiner Besucher überprüfen und haftet außerdem für deren Benehmen auf dem Gelände des Ferienzentrums. Tagesbesucher müssen bis 22:30 Uhr das Gelände verlassen. Eine eventuelle Übernachtung muss bis 22:30 Uhr mitgeteilt werden und muss registriert und laut Preisliste bezahlt werden. Besuchern ist die Zufahrt mit dem Auto untersagt. Preise und Konditionen finden Sie in unserer Preisliste.
ART. 10
ART. 10 • Im Ferienzentrum sind keine Hunde erlaubt. Eine Ausnahme ist nur in den Fällen möglich, auf die das Gesetz N. 37 vom 12-02-1974 und das Gesetz N. 376 vom 25-08-1988 bezüglich Blindenhunde angewandt werden kann. Eventuelle Ausnahmen auf dieses Verbot werden von der Direktion bestimmt.
ART. 11
ART. 11 • Bei allen Aktivitäten im Ferienzentrum ist stets auf die anderen Feriengäste Rücksicht zu nehmen, die Benutzung von lauten oder störenden Geräten ist zu vermeiden. Während der Ruhezeiten (23.30-07.00 Uhr / 13.00-15.00 Uhr) ist folgendes untersagt: Zufahrt, Abfahrt und der Verkehr mit Motorfahrzeugen (nur für den Campingplatz); die Benutzung der Sport- und Freizeitanlagen bzw. der jeweiligen Geräte; der Auf- und Abbau von Zelten, das Waschen des Geschirrs im Campingareal; die Benutzung der elektrischen Hand- und Haartrockner in den Toilettenanlagen. Personen, die nach 23.00 Uhr auf den Campingplatz zurückkehren, müssen ihr Auto und/oder Motorrad bis zum Morgen auf dem außerhalb liegenden Parkplatz beim Eingang abstellen.
ART. 12
ART. 12 • Im Ferienzentrum Pra’ delle Torri wird der Verkehr durch die üblichen Straßenverkehrsregeln geregelt. Insbesondere gilt:
– Kindern unter 14 Jahren, die nicht unter der Aufsicht eines Erwachsenen stehen, es verboten ist, ab 19:00 Uhr mit Fahrrädern, Skates, Rollern, Overborads, Rikschas, Scootern und Segways zu fahren;
– die Verpflichtung, die Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrtrichtungen, Vorfahrten, gekennzeichnete Bereiche und die horizontalen und vertikalen Verkehrsschilder zu beachten;
– dass jedes Fortbewegungsmittel auf Rädern nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen zirkulieren darf;
– zusätzlich zur Fahrbahn gibt es mehrere Radwege, die jedoch für Motorroller und Motorräder verboten sind;
– dass darüber hinaus kein Fortbewegungsmittel Fußgänger oder andere Fahrzeuge auf dem Bürgersteig oder auf der Straße behindern darf.
– die Geschwindigkeitsbgrenzung für Autos, andere Fahrzeuge und Kleintransporter von 10 km/h;
– die Höchstgeschwindigkeit für alle anderen Radfahrzeuge von 6 km/h.
– dass die Benutzung von Elektrofahrrädern (Fahrräder, Rikschas, Motorroller, Segways, Hoverboards, Skateboards, Roller) ab 14 Jahren mit Helm gestattet ist; bei Minderjährigen unter 14 Jahren ist die Verwendung nur unter strenger Aufsicht eines Erwachsenen gestattet;
– unsere Empfehlung, Fahrten mit dem Auto oder Motorrad innerhalb des Ferienzentrums zu vermeiden und diese Fahrzeuge auf dem Parkplatz/ Stellplatz, der beim Check-in zugewiesen wurde, abzustellen;
– unsere Empfehlung aus Sicherheitsgründen, alle Straßen und Wege sowohl am Tag als auch in der Nacht frei und befahrbar zu halten;
– während den Abendstunden die Verpflichtung, die Beleuchtung einzuschalten.
ART. 13
ART. 13 • Erwachsene sind für das Verhalten ihrer Kinder verantwortlich, durch deren Lebhaftigkeit, Benehmen oder Ansprüche weder die Ruhe und Sicherheit, noch die Hygienebedürfnisse der anderen Gäste beeinträchtigt werden dürfen. Kleinere Kinder dürfen die Toilettenanlagen nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen und müssen beim Baden im Meer oder im Schwimmbecken, sowie bei der Benutzung der Freizeitanlagen stets beaufsichtigt werden. Der Feriengast haftet für alle, durch Minderjährige auch gegenüber Dritten, verursachte Schäden.
ART. 14
ART. 14 • Prävention und Sicherheit. Es ist untersagt:
– Abfälle woanders als in den hierfür vorgesehenen Behältern zu entsorgen;
– Löcher oder Gräben in die Erde zu graben; – in den Unterkünften Feuer anzuzünden (außer von Campingkochern);
– Holz und/oder Kohlegrills in der Nähe der Unterkünfte zu benutzen – diese dürfen weder eine Behinderung noch eine Gefahr darstellen;
– Autos so an der Unterkunft abzustellen, dass sie den Durchgang zwischen den Wohneinheiten behindern;
– Flüssiggas aus tragbaren Behältern umzufüllen oder von diesen in den Tank von Fahrzeugen einzufüllen. – die Grünanlagen zu beschädigen;
– am Boden Öl,Treibstoff, heiße oder gesalzene Flüssigkeiten oder Schmutzwasser auszuschütten;
– Fahrzeuge auf dem Rasen zu waschen; auf dem Campingplatz steht eine kostenlose Autowaschanlage zur Verfügung;
– Geschirr u. Wäsche außerhalb der da-für vorgesehenen Becken zu waschen;
– die am Platz vorhandenen Brunnen zum Waschen zu benutzen;
– Wasser zu verschwenden;
– Einzäunungen vorzunehmen, Dinge an Bäumen zu befestigen, Schnüre oder Wäscheleinen in Kopfhöhe zu spannen oder andere Hindernisse aufzustellen, die den freien Durchgang behindern oder eine Gefahr darstellen könnten;
– Es ist verboten, die elektrische Anlage und einzelne Steckdosen zu überlasten;
– Geräte wie Heizöfen, Elektroherde, Wasserkocher etc. zu benutzen. Die Stromleistung auf den Stellplätzen beträgt 5 Ampère. Die Anlagen entsprechen den EU-Vorschriften.
Es ist vorgeschrieben, dass:
– alle Kochgeräte (Roste/Herdplatten) stets einen angemessenen Abstand von den Zeltplanen haben müssen und keinerlei Behinderung oder Gefahr darstellen dürfen;
– erlaubt ist nur 1 tragbarer LPG-Behälter mit max. 5 kg pro Besatzung;
– die Bereiche zwischen den Zelten sauber und ordentlich gehalten werden müssen und nicht zum Ablegen von Brenn- oder brennbarem Material verwendet werden dürfen;
– tragbare Flüssiggas-Behälter oberhalb des Erdbodens senkrecht aufzustellen sind, mit dem Ventil oben, geschützt vor eventuellen versehentlichen Stößen sowie vor Sonneneinstrahlung – das Ventil muss leicht zugänglich sein;
– die Verbindung zwischen den tragbaren Flüssiggas-Behältern, dem Druckminderer und dem betreffenden Gerät fachgerecht durch geeignete Schläuche gewährleistet sein muss;
– Jede Art von Flamme muss immer überwacht werden.
ART. 15
ART. 15 • Die Wohnmobile können mit zusätz-lichen Abdeckungen versehen werden, diese dürfen ausschließlich auf dem Dach des Fahrzeugs angebracht werden und nicht über dessen Rand hervorstehen.
ART. 16
ART. 16 • Alle innerhalb des Ferienzentrums erhaltenen Gegenstände müssen zur Einhaltung der Gesetzesvor- schriften in der Direktion oder im Informations-büro zurückgegeben werden.
ART. 17
ART. 17 • Die Benutzung der Sport- und Freizeitaus-rüstungen erfolgt auf Gefahr und Risiko des Benutzers. Die Direktion übernimmt des weiteren keinerlei Haftung für auf dem Gelände des Ferienzentrums erlittene Verluste, Beschädigungen oder Diebstähle. Der Feriengast wurde über das Vorhandensein einer Wertsachen-verwahrung in der Kasse informiert. Vorbehaltlich der Schadensabdeckung durch die, mit der Hauptversicherungs-antalt,, abgeschlossenen Haftpflichtversicherung (eine Kopie der Polizze ist im Büro des Ferienzentrums hinterlegt) übernimmt die Direktion keine Haftung für Schäden durch: Unwetter, Hagelschlag und sonstige natur- oder zufallsbedingte Ereignisse, Brand, Diebstahl etc.. Der selbstversicherte Urlaubsgast verpflichtet sich, im Schadens-fall seine Regressansprüche gegen das Ferienzentrum nicht an die eigene Versicherung oder an Dritte abzutreten.
ART. 18
ART. 18 • Die Benutzung des Schwimmbädern ist frei und ausschließlich den Gästen des Ferienzentrums gewährt. Die Bahnen des olympischen Schwimmbeckens und das voll ausgestattete Fitnessstudio im Pra ‘delle Torri ausschließlich für Sportler im Urlaub reserviert, die trainieren und Schwimmunterricht nehmen möchten. Beide sind in der Nebensaison von 10:00 bis 18:00 Uhr und in der Mittel- und Hochsaison ab 8:00 Uhr geöffnet. Die Benutzung der Bahnen ist gegen Bezahlung und wird nur mit Reservierung gewährt. Die Eröffnung und die Schließung des Schwimmbeckens könnte, nach Beschluss der Direktion, im Fall von Schlechtwetter variieren. Der Platz mit Sonnenschirm am Strand (ausgenommen die Wohneinheiten, die den Strandservice laut Preisliste inbegriffen haben) und an den Pools sind gegen Bezahlung und können an der Strandkassa gemietet und bezahlt werden. Für die Wasserrutschen des Slide Parks (Multislide, Aquatube, Space Boat und Blackhole) ist eine Mindestgröße von 120 cm erforderlich.
ART. 19
ART. 19 • Medizinische Betreuung: Von Juni bis Anfang September ist immer ein Arzt in der Anlage anwesend, der rund um die Uhr für jeden Bedarf verfügbar ist. Gebührenpflichtiger Service In der Nebensaison ist die Arztpraxis zu festgelegten Zeiten geöffnet. Es ist auch möglich, die Notaufnahmen von Caorle (7 km), San Donà di Piave (25 km) und Portogruaro (29 km) in Anspruch zu nehmen. Jede ansteckende Krankheit muss unverzüglich der Direktion oder dem verantwortlichen Arzt des Ferien-zentrums gemeldet werden. Nach Beschluss des Arzte im Ferienzentrum, behält sich die Direktion das Recht vor, über die Aufnahme oder Entfernung des Gastes und seiner Familienmitglieder zu entschieden.
ART. 20
ART. 20 • Der Aufenthalt für Minderjährige unter 18 Jahren ist nur mit Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson möglich, die die Verantwortung trägt und einer schriftlichen Erklärung der Eltern mit der Beilage eines gültigen Ausweises derselben.
ART. 21
ART. 21 • Der Feriengast erklärt hiermit, dass er über die Hafenamtsverordnung, die das Verhalten am Strand regelt, informiert wurde. Er akzeptiert in Folge die bestehenden Verbote wie das Schwimmen bei unruhigem Meer, während Gewittern, in der Nacht, in den Auslaufzonen der Segelboote und Windsurfer sowie bei wehender roten Fahne.
ART. 22
ART. 22 • Der Feriengast ist über den, von leicht erkennbaren Personen ausgeübten Wachdienst informiert. Diese Personen gewährleisten die Einhaltung der hier angeführten Verordnungen. Der Feriengast verpflichtet sich seinerseits, die Arbeit des Wachdienstes zu unterstützen und jederzeit auf Anfrage die persönlichen Personalien anzugeben oder Zutritt zu den Unterkünften oder Fahrzeugen zu gewähren.
ART. 23
ART. 23 • Der Feriengast nimmt zur Kenntnis, dass das Betreiben jeder Art von Handels-oder Gewerbetätigkeit auf dem Gelände des Ferienzentrums verboten ist.
ART. 24
ART. 24 • Nützliche Informationen zu Ihrem Aufenthalt:
– Die Zahlung des Aufenthalts muss innerhalb von 3 Tagen ab dem Ankunftsdatum erfolgen, mit Ausnahme der Stellplätze in den nicht buchbaren Sektoren, für die die Zahlung innerhalb des Tages vor dem Abreisetag erfolgen muss.
– Jede verspätete Abreise oder Nichtübernachtung im Ferienzentrum eines Mitglieds der Gruppe muss bis 12:00 Uhr am selben Tag an unserer Kasse gemeldet und bezahlt werden. Hotel- und Aparthotelgäste müssen sich an der Hotelrezeption melden. Für jeden erneuten Eintritt mit Übernachtung muss ein neuer Check-in durchgeführt werden.
– Bei vorzeitiger Abreise oder verspäteter Ankunft von Aufenthalten mit Reservierung ist die Zahlung des gesamten gebuchten Zeitraums erforderlich.
– Jede Verspätung bei der Ankunft, die nicht innerhalb der folgenden 24 Stunden mitgeteilt wird (von 12:00 Uhr am Anreisetag bis 12:00 Uhr am Folgetag), hat die Stornierung der Reservierung zur Folge und der gesamte als Anzahlung gezahlte Betrag wird einbehalten.
– Bei einigen Unterkunftsarten ist eine Kaution und die Zahlung der Endreinigung erforderlich (weitere Details in der Preisliste).
– Die Reservierung wird erst nach Eingang der Anzahlung und der anschließenden Zusendung einer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Im Falle von Änderungen oder Stornierungen derselben wird auf die Preisliste verwiesen. Eine Übertragung der Buchung auf einer dritten Person ist in keinem Fall zulässig. Wenn Sie Ihren gebuchten Aufenthalt nicht in Anspruch nehmen können, gelten die normalen Stornierungsbedingungen.
– Die Geschäftsführung behält sich das Recht vor, die Wohneinheit nach eigenem Ermessen zuzuweisen. Die Nummer der Wohneinheit bzw. des Stellplatzes darf nur noch bei der Vorreservierung (d.h. bis 31.10.) gewählt werden. Für alle nachfolgenden Reservierungen bzw. Buchungen (d.h. ab 01.11.) werden nur die Kategorie und den Zeitraum des Aufenthalts garantiert. Im diesem zweiten Fall wird die Nummer der Wohneinheit bzw. des Stellplatzes erst und nur beim Check-in am Anreisetag bekannt gegeben. Für Hotelzimmer, Aparthotels und Easy Village ist die Unterkunftsnummer zum Zeitpunkt der Reservierung bzw. Buchung nicht garantiert, sondern wird sie erst und nur bei der Ankunft mitgeteilt. Die Anzahl der Unterkünfte oder Stellplätze kann, auch wenn sie bestätigt werden, Änderungen unterliegen.
– Die Gemeinde Caorle hat mit Beschluss Nr. 39 vom 22. Februar 2013 die Kurtaxe eingeführt, eine obligatorische Steuer für Nichtansässige, die von den Gästen direkt bei der Ankunft gezahlt werden muss.
ART. 25
ART. 25 • Die Verwendung (durch den Gast) von Drohnen jeglicher Art ist in allen Bereichen des Ferienzentrums untersagt. Der Gast gestattet dem Urlaubspark ausdrücklich, zu Informations- und Werbezwecken unentgeltlich Fotos oder Videos zu nutzen, auf welchen außer dem unterzeichnenden Vertragspartner auch andere Gäste oder Familienmitglieder, einschließlich Minderjährige, für die diese das Erziehungsrecht besitzen, zu sehen sind, und verzichtet ausdrücklich auf jeglichen Entschädigungs- oder Schadensersatzanspruch. Das für die Aufnahme von Fotos/Videos zuständige Personal ist an einer entsprechenden Jacke erkennbar. Falls ein Gast nicht auf Foto oder Video aufgenommen werden möchte, muss er dies unseren Mitarbeitern rechtzeitig mitteilen.
ART. 26
ART. 26 • Bei Nichtentrichtung des vereinbarten Betrages wird das Ferienzentrum vom Gast bevollmächtigt, einen Sichtwechsel plus Spesen zu seinen Lasten zu ziehen. Die aufgeschobenen Zahlungen verursachen Zinsen in Höhe des um 10 % erhöhten öffentlichen Zinssatzes mit einem Mindestsatz von 18% jährlich. Der Feriengast berechtigt das Ferienzentrum, Gegenstände aus seinem Eigentum bis zur Begleichung der ausstehenden Schuld einzubehalten und akzeptiert ebenso die Anwendbarkeit der Ausführungen des Art. 2756, Absatz 3 C.C. (Italienisches Bürgerliches Gesetzbuch).
ART. 27
ART. 27 • Für alle Streitfälle wird das örtliche Bezirksgericht von Pordenone für zuständig erklärt. Der Feriengast verzichtet hiermit ausdrücklich auf die Zuständigkeit jeder davon abweichenden Gerichtsbehörde.
ART. 28
ART. 28 • Der Respekt der der Natur ist ein Thema, das dem Ferienzentrum Pra’ delle Torri am Herzen liegt. Unsere besten Verbündeten für den Schutz der Umwelt sind die Gäste, deshalb wir Sie bitten, uns mit diesen einfachen Gesten und Empfehlungen zu helfen, die Umwelt zu respektieren:
– Wasser ist eine kostbare Ressource, die in Maßen verwendet werden sollte;
– elektrische Geräte sollten ausgeschaltet werden, wenn sie nicht benötigt werden;
– Zigarettenkippen, Papier, Kaugummi und andere Abfälle sollten in die entsprechenden Behälter geworfen werden;
– es gibt Bereiche für die getrennte Abfallsammlung und die ordnungsgemäße Entsorgung von Müll;
– ein gesunder Spaziergang oder die Nutzung eines Fahrrads ist der Fahrt mit dem auto vorzuziehen, und es ist möglich, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, um nahe gelegene Orte zu erreichen;
– Flüssigkeiten sollten nicht auf den Boden, sondern in die entsprechenden Abflüsse gegossen werden, um die Reinigung zu erleichtern;
– es ist verboten, die Vegetation durch das Abschneiden von Ästen oder das Graben von Löchern auf dem Stellplatz zu beschädigen, weil dadurch die Wurzeln der Pflanzen beschädigt werden;
– für die Ableitung von Schwarz- und Grauwasser gibt es einen Camper-Service oder mehrere chemische Toiletten innerhalb der Toilettengruppen des Campingplatzes;
– das Auto oder andere Fahrzeuge müssen in dem entsprechenden Bereich gewaschen werden, der sich am Eingang des Ferienzentrums befindet;
– das Waschen von Geschirr und Wäsche muss in den entsprechenden Waschbecken erfolgen, die in jeder Toilettengruppe vorhanden sind.
ART. 29
ART. 29 • Begrenzung für Barzahlungen: die Höchstgrenze für Barzahlungen ist € 1.999,99 . Legge Italiana 15/2022 di conversione del D.L. 228/2021