Zugang Zum Feriendorf
Der Zugang zum Feriendorf ist ausschliesslich in voller Übereinstimmung mit unserer Platzordnung.
Klicken Sie hier, um die Verordnung als PDF zu lesen und herunterzuladen
Letzte Revision 03.2023
Art. 1 – CHECK-IN
1.1 - ANMELDUNG
- Aufgrund der öffentlichen Sicherheit und zwecks behördlicher Einschreibung müssen alle Mitglieder der Familiengemeinschafts, unabhängig vom Alter, dem Betreiber beim Check-in einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis) vorlegen. Im Falle des Fehlens des Originaldokuments gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist der Betreiber nicht berechtigt, den Gast ohne dieses Dokument zu registrieren.
- Die Registrierung von KFZ-Kennzeichen ist zwingend erforderlich, weitere Einzelheiten in Artikel 6. – Verkehrsvorschriften.
- Die Anmeldung aller Gruppenmitgliedern ist zwingend erforderlich und es ist strengstens untersagt, nicht angemeldete Personen in das Ferienzentrum zu bringen.
1.2 - MINDERJÄHRIGE
- Erwachsenen sind für das Verhalten ihrer Kinder verantwortlich, deren Lebhaftigkeit, Erziehung und Bedürfnisse nicht auf Kosten der Ruhe, Sicherheit und Hygiene der anderen Gäste gehen dürfen. Außerdem müssen Kinder immer von einem Erwachsenen zu den Toiletten begleitet werden und beim Schwimmen im Meer und im Pool sowie bei der Nutzung der Freizeiteinrichtungen beaufsichtigt werden.
- Kinder unter 18 Jahren dürfen sich in unserem Ferienzentrum nur in Anwesenheit ihres Elternteils oder eines Erwachsenen aufhalten, der die Verantwortung und das Sorgerecht durch eine schriftliche Erklärung der Eltern mit beigefügten gültigen Ausweispapieren übernimmt, welche beim Check-in am Anreisetag abzugeben ist.
- Die Belegung eines Stellplatzes oder einer Wohneinheit nur durch Minderjährige ist nicht gestattet.
- Der Gast verpflichtet sich, den von Minderjährigen verursachten Schaden auch Dritten gegenüber zu ersetzen.
1.3 - ARMBAND UND FAHRRÄDER- UND FUSSGÄNGER-ZUGANG
Den registrierten Personen wird ein Identifikationsarmband mit RFID-Chip zu tragen abgegeben, das persönlich, nicht übertragbar und bei Abreise zurückzugeben ist und womit es möglich sein wird, alle Ein- und Ausgänge des Ferienzentrums, die zur Sicherheit unserer Gäste eingerichtet wurden, zu öffnen. Das Tragen des Armbands ist für die gesamte Dauer des Aufenthalts obligatorisch. Die darauf registrierten Informationen (Eintrittszeiten, An- oder Abwesenheit des Gasts im Urlaubspark) werden ausschließlich zu Organisations- und Sicherheitszwecken genutzt. Diese Daten werden von internem Personal verarbeitet, nur an autorisierten Personen weitergeleitet, nicht weiterverbreitet und zeitgleich mit dem Ende des Aufenthalts gelöscht. Um die eigene Rechte geltend zu machen, kann der Beteiligte sich an die folgende Emailadresse wenden: privacy@pradelletorri.it . Der Beteiligte hat außerdem das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Garante zum Schutz personenbezogener Daten (www.garanteprivacy.it), einzureichen.
1.4 - TIERE
Hunde jeglicher Rasse oder Größe sind nicht erlaubt, außer in den Fällen, die in dem einzigen Artikel der Legge N. 37 del 12.02.1974 und der Legge N. 376 del 25.08.1988 zum Thema Blindenbegleithunde vorgeschrieben sind. Die Mitnahme von anderen Tieren ist jedoch mit Zustimmung der Direktion erlaubt: In diesem Fall dürfen die Tiere nicht außerhalb der eigenen Unterkunft oder des eigenen Stellplatzes mitgenommen werden, und der Tierbesitzer verpflichtet sich, Dritten gegenüber für Schäden aufzukommen, die durch das Tier verursacht werden.
1.5 - UNBERECHTIGTE ZUGÄNGE
Der Zutritt und der Aufenthalt von nicht autorisierten Personen im Ferienzentrum bedeutet:
- Verletzung der öffentlichen Sicherheitsvorschriften;
- Verstoß gegen den Art. 614 C.P. (Hausfriedensbruch);
- Verstoß gegen den Art. 633 C.P. (Übergriff auf fremdes Eigentum – Grundstück und Gebäude);
- Verstoß gegen den Art. 624 C.P. (Diebstahl von Dienstleistungen);
- Vertragsbetrug.
Unsere Mitarbeiter (erkennbar an ihrer Uniform) überwachen ständig, ob alle Gäste das Identifikationsarmband tragen und sind berechtigt, die Identität derjenigen anzuhalten und zu überprüfen, die es nicht tragen und im Falle einer nicht ordnungsgemäß registrierten Person wie folgt vorzugehen:
- Jeder, der ohne Anmeldung oder ohne gültigen Tagesausweis im Ferienzentrum angetroffen wird, muss als Strafe einen Betrag in Höhe von 25,00 € zuzüglich des während des Saisonzeitraums geltenden Tagesbesuchertarifs (über 3 Stunden) zahlen, wird den Behörden gemeldet und aus dem Ferienzentrum sofort verwiesen, mit einem Zutrittsverbot für zukünftige Aufenthalte in der ganzen Beherbergungsbetrieb.
- Der übernachtende Gast muss im Falle des Eintreffens von nicht angemeldeten oder illegalen Personen als Strafe einen Betrag in Höhe von 25,00 € zuzüglich des Tarifs für die Aufenthaltsdauer (Camping, Hotel und Aparthotel: Tagestarif der Person; Dorf: Tarif der zusätzlichen Person) für jede Person ab dem Tag der Ankunft der Gruppe zahlen, unbeschadet des unbestreitbaren Rechts der Direktion des Ferienzentrums, den Vertrag mit sofortiger Ausweisung des Gastes und seiner Gruppe zu kündigen.
Art. 2 – AUFENTHALTDETAILS
2.1 - MINDESTAUFENTHALT
Der Mindestaufenthalt und der Anreisetag ändern sich je nach Saisonzeit und gewählten Unterbringungsart.
- Campingplatz: ohne Reservierung 2 Nächte, mit Reservierung 7 Nächte. 2 aufeinanderfolgende Nächte für die Personen.
- Ferienanlage: 4 aufeinanderfolgende Nächte im Saisonzeitraum A. In den Saisonzeiträume B, C und D 7 aufeinanderfolgende Nächte. 2 aufeinanderfolgende Nächte für die zusätzliche Personen.
- Hotel und Aparthotel: 2 aufeinanderfolgende Nächte. Bei 1-Nacht-Aufenthälte wird einen Zuschlag verrechnet.
Für weitere Einzelheiten, Preise und Bedingungen sich bitte an der Online-Preisliste wenden.
2.2 - ZULÄSSIGE PERSONENANZAHL
- Campingplatz: Auf jedem Stellplatz dürfen bis zu 6 Personen – inkl. Kinder – übernachten. Zusätzliche Personen über die 6. Person auf demselben Stellplatz – nur nach Genehmigung der Direktion – müssen als Zuschlag über den Personentarif auch die Gebühr eines Pineta Stellplatzes ohne Strom in dem entsprechenden Zeitraum bezahlen. In einigen Saisonzeiträumen wird einen Zuschlag im Falle eines Einzelgastes oder eines Gastes mit einem Kind bis 36 Monate verrechnet.
- Ferienanlage: die maximale Personenanzahl hängt an den verschiedenen Unterkunftsart an.
- Hotel: maximal 2 Personen + 1 auf dem Zustellbett. Für Einzelgäste oder Gäste mit Kindern bis zu 24 Monaten wird einen Zuschlag verrechnet.
- Aparthotel: maximal 4 Personen inkl. Kinder. Ab der 5. Person, nur nach Genehmigung der Direktion, wird der Gebührensatz des Komfortzimmers in Bezug auf dem Alter angewendet. Die Mindestbelegung ist den Saisonzeiträumen abhängig.
- Es ist in keiner Unterkunft erlaubt, die maximale Personenanzahl für die Übernachtung zu übersteigen, auch wenn es Kinder sind.
Für weitere Einzelheiten, Preise und Bedingungen sich bitte an der Online-Preisliste wenden.
2.3 - ANREISE- UND ABREISEZEITEN
- Campingplatz: Der Stellplatz wird am Ankunftstag ab 15:00 Uhr verfügbar sein und muss am Abreisetag innerhalb 12:00 Uhr geräumt werden.
- Ferienanlage: Die Wohneinheit wird am Ankunftstag ab 18:00 Uhr verfügbar sein und muss am Abreisetag innerhalb 10:00 Uhr geräumt werden.
- Hotel und Aparthotel: Hotelzimmer und Aparthotel werden am Ankunftstag ab 16:00 Uhr verfügbar sein und müssen am Abreisetag innerhalb 10:00 Uhr geräumt werden.
- Wofern die Abreise vom Stellplatz bzw. von der Unterkunft nach der vorgeschriebenen Tagesfrist erfolgt, muss der Gast auch für die auf den Abreisetag folgende Nacht bezahlen. Für jede verspätete Abreise ist eine Genehmigung der Direktion erforderlich.
- Am Abreisetag müssen alle Gäste das Ferienzentrum bis 12:00 Uhr (Mittag) verlassen, andernfalls wird für jede Person ein Zuschlag zum Campingpreis je nach Alter erhoben. In jedem Fall müssen die Fahrzeuge bis zur geplanten Abfahrtszeit außerhalb des Ferienzentrums geparkt sein.
- Verspätungen bei der Ankunft, welche nicht innerhalb den folgenden 24 Stunden mitgeteilt werden (von 12:00 Uhr am Anreisetag bis 12:00 Uhr am Folgetag), führen zur Stornierung der Buchung und den gesamten als Anzahlung geleistete Betrag wird einbehalten.
2.4 - FERIENANLAGE: KAUTION UND ENDREINIGUNG
- Für die Unterkünfte der Ferienanlage ist bei der Schlüsselübergabe für jede Wohneinheit eine Kaution zu hinterlegen. Ein Teil bzw. der Gesamtbetrag der Kaution darf zurückgehalten werden, wenn eine oder mehrere Bedingungen in Bezug auf Reinigung und Ausstattung der Unterkunft gemäß der an der Schlüsselübergage ausgehändigte Regelung nicht eingehalten werden.
- Der Gast muss innerhalb von 24 Stunden nach seiner Ankunft prüfen, ob die Ausstattung der Unterkunft der im erhaltenen Inventar angegebenen entspricht. Mängel müssen dem Informationsbüro spätestens 24 Stunden nach Ankunft gemeldet werden.
- Für die Unterkünfte der Ferienanlage ist auch eine Endreinigungsgebühr notwendig. Der Gast am Abreisetag gehalten, folgendes zu tun: Abfallentsorgung, Zimmer und Möbel in Ordnung, Geschirr gespült und Herd aufgeräumt, Kühlschrank gereinigt und aufgetaut, Mikrowellenreinigung, Bettwäsche (und Handtücher, falls vorhanden) gesammelt und zur Entnahme bereit zu lassen. Wenn die Unterkunft nicht in demselben Zustand hinterlassen wird, in dem sie erhalten wurde, wird ein zusätzlicher Betrag von der Kaution abgezogen.
2.5 - CAMPINGPLATZ
- Auf dem Stellplatz darf nur eine der folgenden Varianten installiert werden: 1 Fahrzeug und 1 Wohnwagen oder 1 Fahrzeug und 1 Wohnmobil oder 1 Fahrzeug und 1 Zelt. Mit “Fahrzeug” versteht sich Auto oder Motorrad.
- Die Aufstellung eines kleinen “Zusatzzeltes” (Hauszelt, Iglu, usw.) ist zulässig.
- Im Bereich Pineta wird für jedes aufgestelltes Zelt der Gebührensatz des Stellplatzes Pineta in der Rechnung gestellt.
- Die gesamte Ausrüstung sowie die Fahrzeuge müssen ordnungsgemäß innerhalb der Grenzen des Stellplatzes und auf den nummerierten Parkplätzen der Ferienanlage abgestellt werden. Es ist strengstens verboten, Fahrzeuge auf den Durchfahrtsstraßen zu parken oder auch nur kurzfristig auf anderen freien Stellplätzen abzustellen. In diesem Fall wird die Gebühr des Stellplatzes in der Rechnung dazugestellt.
- Mobile Übernachtungsfahrzeuge können mit zusätzlichen Abdeckungen ausgestattet werden, sofern diese nur auf dem Dach des Fahrzeugs angebracht werden und nicht über die Form des Fahrzeugs hinausragen.
- Die Waschhäusern des Campingbereichs werden je nach Belegung und Saisonzeit geöffnet.
Art. 3 – RESTZAHLUNG UND CHECKOUT
3.1 - RESTZAHLUNG
- Restzahlung des Urlaubs: Die Zahlung des Aufenthaltes muss innerhalb von 3 Tagen nach der Ankunft erfolgen, außer für Stellplätze in den nicht buchbaren Bereichen, für welche die Zahlung spätestens am Tag vor dem Abreisetag erfolgen muss.
- Alle Angebote sind nicht kumulierbar.
- Die Gemeinde Caorle hat, mit Beschlussfassung delibera n. 39 del 22 febbraio 2013, die Kurtaxe eingeführt, obligatorische Steuer für Nicht-Residenten, die von den Gästen vor der Abreise zu zahlen ist.
- Begrenzung für Barzahlungen: ab 01.01.2023 ist die Höchstgrenze für Barzahlungen € 4.999,99. Gemäß den Vorschriften von articolo 1, comma 384, della legge 29 dicembre 2022 n.197. Zuletz aktualisiert: 01/2023.
- Bei Nichtentrichtung des vereinbarten und jedenfalls geschuldet Betrages, wird das Ferienzentrum vom Gast bevollmächtigt, einen Sichtwechsel plus Spesen zu seinen Lasten zu ziehen. Die aufgeschobenen Zahlungen verursachen Verzugszinsen, gemäß des Art. 5 del decreto legislativo n. 231/2002, come modificato dalla lettera e) del comma 1 dell’art. 1 del decreto legislativo n. 192/2012. Der Feriengast berechtigt das Ferienzentrum, Gegenstände aus seinem Eigentum bis zur Begleichung der ausstehenden Schuld einzubehalten und akzeptiert ebenso die Anwendbarkeit der Ausführungen des Art. 2756 C.C., 3° comma.
3.2 - ABREISE
- Bei Abreise muss der Gast den Stellplatz, die Wohneinheit oder das Zimmer gereinigt und in ordentlichem Zustand verlassen.
- Jede verspätete Abreise oder Nichtübernachtung im Ferienzentrum eines Mitglieds der Gruppe muss bis 12:00 Uhr desselben Tages an unserem Kassenbüro gemeldet und bezahlt werden. Hotel- und Aparthotelgäste müssen sich an der Hotelrezeption melden. Für jeden erneuten Eintritt mit Übernachtung muss ein neues Check-in durchgeführt werden.
- Jede vorzeitige Abreise oder verspätete Ankunft muss gemeldet werden, und bei Aufenthalten mit Buchung ist die Zahlung für den gesamten gebuchten Zeitraum weiterhin erforderlich. Bei verspäteter Ankunft auf einem Stellplatz wird der Preis für einen unbewohnten Stellplatz in der Rechnung gestellt.
- Für die Unterkünfte der Ferienanlage: am Abreisetag muss der Gast die Wohneinheit und den zugehörigen Parkplatz innerhalb und spätestens um 10:00 Uhr vormittags. Der Aufenthalt im Ferienzentrum wird bis 12:00 Uhr mittags möglich sein. Am Abreisetag, nach Schlüsselrückgabe im Informationsbüro (oder am Ausfahrtschalter bei nächtlicher Abreise), kontrolliert das zuständige Personal die Unterkunft und informiert das Informationsbüro über das Ergebnis.
Art. 4 – TAGESBESUCHER
MEHR LESEN
- Als “Tagesbesucher” verstehen sich alle Besucher, die tagsüber Zutritt zum Ferienzentrum ohne Übernachtung haben.
- Zugang zum Feriendorf nur mit einem gültigen Personalausweis eines Erwachsenen und dem ausgefüllten Formular betreffend die Verantwortlichkeitserklärung für Tagesbesucher. Minderjährige müssen immer von einem Erwachsenen begleitet werden.
- Der Eintritt für Besucher ist gebührenpflichtig, und der Aufenthalt im Ferienzentrum ist nur zwischen 09:00 Uhr und 22:30 Uhr gestattet. Letzte Einlassmöglichkeit: 21:30 Uhr. Beim Ausgang nach 22:30 Uhr ist ein zusätzlicher Tagestarif zu bezahlen.
- In bestimmte Saisonzeiten werden die externe Tagesbesucher NUR eintreten dürfen, im Fall sie einen Gast des Ferienzentrums besuchen. Diesbezüglich ist die Ausfüllung das an der Rezeption erhältlich entsprechendes Formular erforderlich. Die Ausfüllung muss durch den Gast des Ferienzentrums erfolgen. Jeder Stellplatz bzw. jede Unterkunft darf maximal 5 Besucher pro Tag empfangen. Die Gäste werden darauf hingewiesen, dass sie die Ruhe ihrer Nachbarn respektieren müssen, und im Falle von Störungen oder übermäßiger Lärmbelästigungen werden die Gäste gebeten, nicht mit Besuchern auf dem Stellplatz/an der Unterkunft zu bleiben.
- Inbegriffene Dienstleistungen:
– Tageseintritt: Wasserpark Anlage und Slide Park, Sportanlage und Activity Park;
– 3-Stunden Eintrittsticket: Wasserpark Anlage, Slide Park und Activity Park;
– 3-Abendstunden Eintrittsticket: keine Dienstleistungen / Einrichtungen. - Der Eintrittsbetrag als Tagesbesucher ist nicht erstattungsfähig und darf nicht als Übernachtungstarif umgerechnet werden. Die Mindestaufenthalt für die Übernachtung besteht aus 2 aufeinanderfolgende Nächte pro Person.
- Aktivitäten, Einrichtungen und Dienstleistungen können während den Öffnungszeiten aufgrund von Wetterbedingungen und Verfügbarkeiten nicht garantiert werden. Das Ticket wird bei vorzeitigem Ausgang und aus keinem anderen Gründen nicht erstattet.
- Tagesbesucher dürfen weder mit Auto noch mit anderen Fahrzeugen einfahren.
Art. 5 – BUCHUNGEN
5.1 - BUCHUNGSBEDINGUNGEN
- Die Buchung wird erst nach Erhalt der Anzahlung und der anschließenden Zusendung der schriftlichen Buchungsbestätigung verbindlich.
- Der Anzahlungsbetrag, den zur Bestätigung der Buchung gefordert ist, entspricht 30% des Gesamtbetrages des gebuchten Aufenthaltes.
- Bei Abkürzung (3 oder mehrere Nächte) oder Vorverlegung bzw. Verschiebung (mehr als 6 Nächte) des bestätigte Buchungszeitraums hinsichtlich der ursprünglichen Buchungsbestätigung wird eine Änderungsgebühr erhoben. Jede Änderung muss bis 7 Tagen vor dem ursprünglich-gebuchten Ankunftsdatum mitgeteilt, andernfalls wird die Zahlung des ursprünglich gebuchten Zeitraums in der Rechnung gestellt. Für weitere Einzelheiten sich bitte an der aktuell-geltenden Preisliste wenden.
5.2 - STORNOBEDINGUNGEN
- Es ist eine fixe Stornogebühr für die Stornierung der Buchung vorgesehen sowie auch Fristen, innerhalb derer der Betrag der geleisteten Anzahlung gänzlich oder teilweise rückerstattet oder vollständig einbehalten wird.
- Die Stornierungsanfrage muss schriftlich und ausschließlich von Buchungsinhaber/-in eintreffen (oder, falls dies von einer nachträglichen Unmöglichkeit getroffen ist, von einer ordnungsgemäß bevollmächtigten Person).
- Eine Übertragung der Buchung auf einer dritten Person ist in keinem Fall zulässig. Wenn den gebuchten Aufenthalt nicht in Anspruch genommen sein kann, gelten die normalen Stornobedingungen.
Für weitere Einzelheiten über Bedingungen sich bitte an der Abschnitt Preisliste der Webseite wenden.
5.3 - UNTERKUNFTSNUMMER
- Die Nummer der Wohneinheit bzw. des Stellplatzes darf nur noch bei der Vorreservierung gewählt werden. Für alle nachfolgenden Reservierungen bzw. Buchungen werden nur die Kategorie und den Zeitraum des Aufenthaltes garantiert. Im diesem zweiten Fall wird die Nummer der Wohneinheit bzw. des Stellplatzes erst und nur beim Check-in am Anreisetag bekannt gegeben.
Für Hotelzimmer, Aparthotels und Easy Village ist die Unterkunftsnummer zum Zeitpunkt der Reservierung bzw. Buchung nicht garantiert, sondern wird sie erst und nur bei der Ankunft mitgeteilt.
- Die Direktion behält sich das Recht vor, die Wohneinheit nach eigenem Ermessen abzutreten. Die Nummer der Unterkunft oder des Stellplatzes kann sich ändern, auch wenn bereits bestätigt.
- Für Anreisen ohne Reservierung auf dem Campingplatz, kann der Stellplatz gemäß Hinweis des zuständigen Personals vom Gast ausgesucht werden. Es werden keine Stellplatzänderungen vorgenommen, es sei denn, es liegen nach Ansicht der Direktion wichtige Gründe vor.
Art. 6 – VERKEHRSVORSCHRIFTEN
6.1 - KRAFTFAHRZEUGE
Die Einfahrt von Kraftfahrzeugen ist nur gestattet, wenn das Fahrzeug zugelassen ist. Der Feriengast ist verpflichtet, die Genauigkeit der Eintragungen zu überprüfen und der Direktion eventuelle Unstimmigkeiten mitzuteilen. Änderungen wie Stellplatzwechsel und die An- und Abreise von Personen sind ebenfalls im Voraus bekannt zu geben. Die Direktion hat das Recht, die Zufahrt zum Ferienzentrum zu verbieten oder Fahrzeuge aus dem Ferienzentrum zu entfernen, wenn diese nicht vorschriftsmäßig registriert wurden, wobei dem Feriengast der Aufwand einer eventuellen kostenpflichtigen Entfernung in der Rechnung gestellt werden kann.
Die Einfahrt mit Kraftfahrzeugen ist über ANPR-Kontrollsysteme möglich, die das Autokennzeichen einlesen. Die registrierten Informationen (Einfahrtszeiten, An- oder Abwesenheit des Fahrzeugs im Urlaubspark) werden ausschließlich zu Organisations- und Sicherheitszwecken genutzt. Diese Daten werden von internem Personal verarbeitet, nur an autorisierte Personen weitergeleitet, nicht weiterverbreitet und zeitgleich mit dem Ende des Aufenthalts gelöscht. Um die eigene Rechte geltend zu machen, kann der Beteiligte sich an die folgende Emailadresse wenden: privacy@pradelletorri.it. Der Beteiligte hat außerdem das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Garante zum Schutz personenbezogener Daten (www.garanteprivacy.it), einzureichen.
6.2 - STRASSENVERKEHR
Im Ferienzentrum Pra’ delle Torri wird der Verkehr durch die üblichen Straßenverkehrsregeln geregelt. Insbesondere gelten die folgende Vorschriften:
- Verbot für Kinder unter 14 Jahren, die nicht unter der Aufsicht eines Erwachsenen stehen, ab 19:00 Uhr mit Fahrrädern, Skates, Rollern, Overboards, Rikschas, Scootern und Segways zu fahren;
- Verpflichtung, die Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrtrichtungen, Vorfahrten, gekennzeichnete Bereiche und die horizontalen und vertikalen Verkehrsschilder zu beachten;
- Jedes Fortbewegungsmittel auf 2 Rädern darf nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren;
- Zusätzlich zur Fahrbahn gibt es mehrere Radwege, die jedoch für Motorroller und Motorräder verboten sind;
- Jedes Fahrzeug darf weder Fußgängern noch anderen Kraftfahrzeugen im Weg sein, weder auf den Gehwegen noch auf den Fahrbahnen, und muss auf dem eigenen Camping Stellplatz oder auf dem eigenen nummerierten Parkplatz für die Ferienanlage, das Hotel und das Aparthotel abgestellt werden. Zusätzliche Autos oder Motorräder müssen ausschließlich auf dem internen Parkplatz neben der Fantasy World abgestellt werden;
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Autos, Motorräder, weitere Kraftfahrzeuge und Mobile-Übernachtungsfahrzeugen beträgt 10 Km/h;
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für alle anderen Radfahrzeuge, wenn diese nicht auf den für sich vorbehaltenen Bahnen fahren, beträgt 6 Km/h;
- Die Benutzung von Elektrofahrrädern (Fahrräder, Rikschas, Motorroller, Segways, Hoverboards, Skateboards, Roller) ist ab 14 Jahren und mit Helmpflicht bei Minderjährigen gestattet; bei Minderjährigen unter 14 Jahren ist die Verwendung nur unter strenger Aufsicht eines Erwachsenen gestattet;
- Es wird sehr empfohlen, Fahrten mit Auto oder Motorrad innerhalb des Ferienzentrums zu vermeiden und diese Kraftfahrzeuge auf dem beim Check-in zugewiesenen Parkplatz bzw. Stellplatz abzustellen;
- Aus Sicherheitsgründen wird es empfohlen, alle Straßen und Wege Tags- und Nachtsüber frei und befahrbar zu halten;
- Die Verpflichtung während den Abendstunden, die Beleuchtung einzuschalten.
Art. 7 – RUHEZEITEN
MEHR LESEN
Verhaltensweisen, Aktivitäten, Spiele und die Benutzung von Geräten, die die Gäste des Zentrums stören, müssen zu jeder Zeit vermieden werden.
Insbesondere während der Ruhezeiten (23:00-07:00 Uhr / 13:00-15:00 Uhr) ist Folgendes nicht erlaubt:
- Ausfahrt und Verkehr von Kraftfahrzeugen (nur für den Campingbereich);
- Benutzung von Sport- und Freizeiteinrichtungen und -geräten;
- Auf- und Abbau von Zelten und jede weitere Campingausrüstung.
Gäste, die nach 23:00 Uhr auf den Campingplatz zurückkehren, müssen das Auto und/oder Motorrad auf den dafür vorgesehenen Parkplätze außerhalb des Campingbereichs abstellen.
Art. 8 – WASSERPARK UND WASSERRUTSCHEN
MEHR LESEN
- Die Benutzung der Schwimmbäder ist kostenlos und ausschließlich den Kunden des Ferienzentrums vorbehalten.
- Der Wasserpark und die Rutschen des Slide Parks haben eigenen Vorschriften, die bei jedem Zugang eingesehen werden können. Insbesondere wird es darauf hingewiesen, dass Kinder unter 120 cm Körpergröße die Rutschen des Slide Parks nicht benutzen dürfen.
- Das Wasser des Slide Parks, der Olympische und Semi-Olympische Schwimmbecken und der Piraten Insel wird aufgeheizt, wenn die Außentemperatur dies erfordern sollte.
- Im Olympiabecken sind die Schwimmbahnen für das freie Schwimmen und die Schwimmunterrichten reserviert. Bei sportlichen Aktivitäten können die Schwimmbahnen zu bestimmten Zeiten für die ausschließliche Nutzung durch Sportgruppen reserviert werden (gegen Bezahlung und nur auf Reservierung, wenn genehmigt), welche direkt vor Ort zugänglich sind.
- Einige Schwimmbahnen des Olympiabeckens und das voll ausgestattete Fitnessstudio sind ausschließlich für Sportler im Urlaub reserviert, die trainieren möchten; in der Nebensaison sind beide von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr und in der Zwischen- und Hochsaison von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet.
- Die Öffnungs- und Schließungszeiten des Pools können nach dem Ermessen der Direktion und bei ungünstigen Wetterbedingungen geändert werden.
Art. 9 – MEER UND STRAND
MEHR LESEN
- Es wird empfohlen, sich an die Verhaltensregeln am Strand zu halten, die in den an mehreren Stellen am Strand ausgehängten Verordnungen des Hafenmeisteramtes festgelegt sind. Man nimmt deshalb zur Kenntnis das geltende Verbot, des Badens bei rauer See, bei Sturm, in der Nacht, des Überschreitens der zulässigen Sicherheitsgrenze und des Schwimmens in den Ausstiegskorridoren von Segelbooten und Windsurfern, und auf jeden Fall wenn die roten Flaggen gehisst sind.
- Der Strand hat seine eigenen Vorschriften, die an jedem Zugang eingesehen werden können.
Art. 10 – SONNENSCHIRME UND SONNENLIEGE
MEHR LESEN
- Der Sonnenschirm- und Sonnenliegeservice am Pool und am Strand ist in der Nebensaison kostenlos und in der Zwischen- und Hochsaison kostenpflichtig. Die genauen Daten sind auf der Preisliste zu entnehmen und auf der Website angegeben.
- Ein Platz besteht aus 1 Sonnenschirm und 2 Sonnenliegen entweder am Strand oder am Pool.
- Wenn Sonnenliegen, Liegestühle und Sonnenschirme gebührenpflichtig sind, ist der Sonnenschirmservice am Strand inklusiv für diejenigen, die in Bungalow Special, Bungalow Superior 1. Reihe, Bungalow Silver, Bungalow Gold, Home Suite und Aparthotel übernachten und besteht aus 1 Sonnenschirm + 1 Sonnenliege + 1 Liegestuhl; für diejenigen, die in Bungalow Central und Hotel übernachten, besteht es stattdessen aus 1 Sonnenschirm + 2 Sonnenliegen.
Wenn Sonnenliegen, Liegestühle und Sonnenschirme gebührenpflichtig sind, ist der Sonnenschirmservice am Pool inklusiv für diejenigen, die im Bungalow Silver 1. Reihe, Bungalow Gold 1. Reihe und Apartment Comfort 1. Reihe übernachten und besteht aus 1 Sonnenschirm + 1 Sonnenliege + 1 Liegestuhl im Poolbereich Lagune. - Der im Aufenthaltspreis inbegriffene Sonnenschirmservice am Strand oder am Pool ist bis zum Tag vor dem Abreisetag gültig.
- Die Dienstleistung könnte aufgrund der Wetterbedingungen oder der Verfügbarkeit den Plätzen nicht für die ganze Öffnungszeit garantiert werden. Das Ticket wird bei vorzeitiger Abreise und aus keinem anderen Gründen nicht erstattet.
Art. 11 – SPORTANLAGE UND SPIELPLÄTZE
MEHR LESEN
- In jedem Bereich ist eine Verordnung mit Sicherheitshinweisen und Gebrauchsanweisungen ausgehängt.
- Es ist verboten, die Geräte für Zwecke zu missbrauchen, für die sie nicht bestimmt sind.
- Die Benutzung von Sportanlagen und Spielplätzen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Den Eltern wird empfohlen, ihre Kinder zu beaufsichtigen.
Art. 12 – UMWELTFREUNDLICHKEIT
MEHR LESEN
Der Respekt vor der Natur ist ein Thema, das dem Ferienzentrum Pra’ delle Torri am Herzen liegt. Unsere besten Verbündeten beim Umweltschutz sind unsere Gäste, die wir daher bitten, uns mit den folgenden einfachen Gesten und Empfehlungen zu helfen, um die Umweltfreundlichkeit zu entwickeln:
- Kein Wasser zu verschwenden: es ist eine wertvolle Ressource, die in Maßen verwendet werden sollte;
- Elektrische Geräte auszuschalten, wenn diese nicht benötigt werden;
- Zigarettenkippen, Papier, Kaugummi und andere Abfälle in die entsprechenden Abfallkörbe zu werfen;
- Die zuständige Bereiche für die Sammlung, Trennung und Entsorgung von Abfälle ordnungsgemäß zu nutzen;
- Das gesunde Spaziergehen oder Rad fahren gegenüber einer Autofahrt bevorzugen; die Nutzung den öffentlichen Verkehrsmittel, um die Nachbarorte und die Umgebung zu erreichen;
- Keine Flüssigkeiten auf den Boden, sondern in die entsprechenden Abflüsse zu gießen, um die Klärung zu erleichtern;
- Die Beschädigung der Vegetation durch das Abschneiden von Ästen oder das Graben von Löchern auf dem Stellplatz ist verboten;
- Für die Ableitung von Schwarz- und Grauwasser das dafür vorgesehene Camper-Service oder den mehreren Chemietoiletten innerhalb der Toiletten Gebäuden des Campingbereichs zu benutzen;
- Das Auto oder andere Kraftfahrzeuge in dem entsprechenden Bereich am Eingang des Ferienzentrums zu waschen;
- Die entsprechenden Spül- und Waschbecken, die sich in jedem Toiletten Gebäude finden, für die Geschirrspülung und das Waschen der Wäsche zu verwenden.
Art. 13 – ARZTDIENST
MEHR LESEN
In der Nebensaison ist die Arztpraxis zu bestimmten Zeiten geöffnet. Von Juni bis Anfang September ist immer ein Arzt im Ferienzentrum anwesend, der 24 Stunden rund um die Uhr für alle Fälle zur Verfügung steht. Gebührenpflichtiger Dienst.
Im Falle eines Notfalls muss man als Erstes einen Alarm schlagen, indem die Nummer (+39) 0421 16 31 322 anzurufen ist. Sollte der Gast den ärztlichen Notdienst in Anspruch nehmen, ist der Gast gebeten, das Personal des Ferienzentrums so schnell wie möglich zu informieren, um die bestmögliche Behandlung des Notfalls zu gewährleisten.
Es ist außerdem immer möglich, die Notaufnahmen von Caorle (7 km), San Dona’ di Piave (25 km) und Portogruaro (29 km) in Anspruch zu nehmen. Jede ansteckende bzw. infektiöse Krankheit muss unverzüglich der Direktion oder dem verantwortlichen Arzt des Ferienzentrums gemeldet werden. Nach Beschluss des Arztes im Ferienzentrum, behält sich die Direktion das Recht vor, über die Aufnahme oder Entfernung des Gastes und seiner Familiengemeinschaft zu entschieden.
Art. 14 – AUFSICHTSPERSONAL
MEHR LESEN
Innerhalb des Ferienzentrums ist ein Aufsichts- und Wachdienst von leicht erkennbarem Personal ausgeübt. Dieses Personal muss die Einhaltung der hierin enthaltenen Vorschriften gewährleisten. Der Gast verpflichtet sich, diese Wach- und Kontrolltätigkeit zu erleichtern, indem er dem Wachpersonal jederzeit zur Verfügung steht, auf Verlangen seine Personalien angibt und den Zugang zu Kraftfahrzeugen oder Unterbringungen gestattet.
Art. 15 – VERHÜTUNG UND SICHERHEIT
MEHR LESEN
Im Falle eines Notfalls, bringe Dich nicht in Gefahr, man muss sofort Alarm schlagen, indem die Nummer (+39) 0421 16 31 322 anzurufen ist. .
Im Falle eines Notfalls, bringe Dich nicht in Gefahr, man muss sofort Alarm schlagen, indem die Nummer (+39) 0421 16 31 322 anzurufen ist. Sollte der Gast den ärztlichen Notdienst in Anspruch nehmen, ist der Gast gebeten, das Personal des Ferienzentrums so schnell wie möglich zu informieren, um die bestmögliche Behandlung des Notfalls zu gewährleisten.
- Es ist ratsam, den “Führer zu den Feuerschutz- und Sicherheitsmaßnahmen” und den “Notfallplan” einzusehen, die an verschiedenen Stellen im Ferienzentrum ausliegen und im Download-Bereich unserer Website www.pradelletorri.it herunterladbar sind. Man wird in der Lage sein, die Position der SOS-Notrufsäulen, der Feuerlöscher in der Nähe der Unterkunft, der Notausgänge, der Treffpunkte und des Erste-Hilfe-Praxis zu bestimmen. Im Ferienzentrum gibt es geschultes Personal, das bereit ist, in jedem Notfall mit Hilfe von Mitteln, Ausrüstung und lebensrettenden Geräten einzugreifen.
- Im Ferienzentrum IST VERBOTEN:
– Feuer anzuzünden (mit Ausnahme von Kochgeräten) innerhalb von Wohneinheiten oder im Freien wenn in der Nähe von Pflanzen oder brennbarem Material;
– Holz- und/oder Kohlegrills in der Nähe der Unterkünfte, den Pflanzen und von brennbaren Material zu benutzen; diese dürfen außerdem weder eine Belästigung noch eine Gefahr darstellen;
– Autos an den Wohneinheiten anzustellen, so dicht dass den Durchgang von Personen zwischen den Einheiten zu behindern;
– Das Umfüllen von tragbaren Flüssiggasbehältern (LPG) oder von diesen in die Tanks von mit Flüssiggas (LPG) betriebenen Fahrzeugen vorzunehmen;
– Einzäunungen aufzustellen oder anzufertigen, Gegenstände an den Pflanzen anzubinden oder zu befestigen, Seilen in Augenhohe zu ziehen und jede andere Objekte anzubringen, die eine potenzielle Gefahr darstellen und ein Hindernis für den freien Durchgang sein können;
– Geräte wie Heizkörper, Elektroherde, Wasserkocher usw. zu verwenden, d.h. elektrische Geräte mit hoher Belastung. Auf den Stellplätzen gibt es eine begrenztes Stromversorgung, CEE-konforme Anlagen. - Es ist vorgeschrieben, dass:
– Alle Kochgeräte (Grill/Herd-/Kochplatten) in einem angemessenen Abstand zu Vorhänge der Zelten gehalten werden müssen und keine Störung oder Gefahr darstellen dürfen;
– Die Bereiche zwischen den Zelten sauber und ordentlich gehalten werden und nicht als Lager von brennbare oder entzündbare Material dienen müssen;
– Nur 1 tragbarer LPG-Behälter mit max. 5 Kg pro Besatzung erlaubt ist, der senkrecht über dem Boden, mit dem Ventil nach oben, geschützt vor Stößen und Sonneneinstrahlung, mit einem leicht zugänglichen Absperrventil installiert werden muss;
– Die Verbindung zwischen den tragbaren Flüssiggasbehältern (LPG), dem Druckminderer und dem Verbrauchgerät durch geeignete Rohrleitung gemäß den Regeln der Technik hergestellt werden müssen;
– Jede Art von Flamme immer überwacht werden muss.
Art. 16 – FOTO- UND VIDEOAUFNAHME
MEHR LESEN
- Die Verwendung (durch den Gast) von Drohnen jeglicher Art ist in allen Bereichen des Ferienzentrums verboten.
- Der Gast ausdrücklich genehmigt die unentgeltliche Verwendung von Fotos oder Videos zu Informations- und Werbezwecken des Ferienzentrums, auf denen neben dem unterzeichnenden Vertragspartner auch die Gäste und ihre Familienangehörigen, einschließlich der Minderjährigen, über die sie die elterliche Gewalt ausüben, zu sehen sind, wobei er ausdrücklich auf jegliche Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche ausdrücklich verzichtet. Das für die Aufnahme von Fotos und Videos zuständige Personal ist an einer entsprechenden Weste erkennbar.
- Falls der Gast nicht fotografiert oder gefilmt werden möchte, muss er dies unverzüglich dem Personal mitteilen.
Art. 17 – BESCHÄDIGUNGEN, ZIVILRECHTLICHE HAFTUNG, VERLORENE SACHEN UND DIEBSTÄHLE
MEHR LESEN
- Die Direktion übernimmt keine Haftung für Verluste, Verschlechterungen bzw. Beschädigungen und Diebstähle, die innerhalb des Ferienzentrums geschehen.
- Alle innerhalb des Ferienzentrums gefundene Gegenstände müssen zur Einhaltung der geltenden Gesetzesvorschriften dem Informationsbüro abgegeben werden.
- Vorbehalten die Haftpflichtversicherung von Dritten (eine Kopie der Polizze ist in den Büros des Ferienzentrums hinterlegt) übernimmt die Geschäftsleitung keine Haftung für Schäden, die durch Unwetter, Hagelschlag und sonstige natur- oder zufallsbedingte Ereignisse, Brand, Diebstahl, usw. entstehen können. Der in eigenem Recht versicherte Gast verpflichtet sich im Schadensfall, seine Rechte und Ansprüche gegenüber dem Ferienzentrum nicht an sein eigenes Versicherungsunternehmen oder an Dritte abzutreten.
Art. 18 – ERMAHNUNGEN
MEHR LESEN
Es ist notwendig, sich um die zur Verfügung gestellte Räume, Einrichtungen und Dienstleistungen zu kümmern, daher wird ermahnen, dass:
- Ausrüstungen nicht manipuliert oder entfernen werden;
- Den Zustand von Stellen, Gebäuden, Grünanlagen, Ausstattungen und Mobiliare nicht verändern werden;
- Räume, Dienste und Ausrüstungen nicht für Zwecke zu missbrauchen werden, für die sie nicht bestimmt sind;
- Die Vegetation nicht beschädigt wird und keine Löcher gegraben werden;
- Man keine Objekte oder sich wäscht weder sich badet an nicht dafür vorgesehenen Orten;
- Keine Parkplätze, Stellplätze und Terrassen bzw. Veranden belegt werden, falls diese nicht zugewiesen worden sind.
Es ist außerdem verboten:
- Gefährliche Situationen für sich und andere zu schaffen;
- Jeglicher kommerzieller, professioneller und handwerklicher Tätigkeit im Rahmen des Ferienzentrums auszuüben;
- Jeglicher Art von Drohnen in allen Bereichen des Ferienzentrums (durch den Gast) zu verwenden.
Art. 19 – RECHTSSTREITIGKEITEN
MEHR LESEN
Für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Gerichtsstand von Pordenone örtlich zuständig, und der Gast verzichtet ausdrücklich auf die Zuständigkeit jeder anderen verschiedenen Gerichtsbehörde.
Diese Platzordnung ist für den Gast integraler Bestandteil des Aufenthaltsvertrages. Die Direktion behält sich das Recht vor, Kunden, die nach eigener Meinung durch ihr Verhalten die Ruhe der anderen stören oder gegen die oben genannten Vorschriften verstoßen, unverzüglich zu verweisen. In Fällen, in denen der Kunde aus dem Ferienzentrum entfernt wird, ist die Zahlung für den Aufenthalt und alle damit verbundenen Dienstleistungen bis zum Zeitpunkt der Abreise erforderlich.
Anmerkung: Im Falle von Unstimmigkeiten oder Abweichungen zwischen der italienischen Sprachfassung und jeder anderen Sprachfassung der vorliegenden Verordnung ist die italienische Originalsprachfassung maßgebend.